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Amalgam-Entfernung
Quecksilber – eine vermeidbare Belastung für den Organismus
Auch wenn im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Amalgam immer noch als Standard-Füllungsmaterial für Seitenzahnfüllungen betrachtet wird, werden bei uns aus gesundheitlichen Gründen wegen des Quecksilbergehaltes dieses Materials bereits seit langem keine Amalgamfüllungen mehr gelegt. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber den Einsatz von Amalgam bei Kindern unter sechs Jahren, werdenden Müttern und bei Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion untersagt.
Während defekte Amalgamfüllungen heute durch gesundheitlich unbedenklichere und obendrein zahnfarbene Materialien ersetzt werden können, stellt sich häufig die Frage, was mit alten, noch weitgehend intakten Amalgamfüllungen geschehen soll. Auch wenn die Quecksilberbelastung des Organismus durch diese ausgehärteten Füllungen gering ist, so handelt es sich doch um eine vermeidbare Belastung, und in vielen Fällen sprechen auch funktionelle Gründe für einen Austausch dieser Füllungen. Da das Material keinen echten Verbund mit der Zahnsubstanz eingeht, kommt es bei ausgedehnten Amalgamfüllungen häufig zu Sprüngen in den Zahnwänden, die dann letztlich zu einer Fraktur des Zahnes oder der Zahnwand führen können.
Bei der Entfernung alter Amalgamfüllungen wird eine Belastung des Organismus durch besondere Schutzmaßnahmen zuverlässig verhindert.
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